Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen:
Wir informieren Sie an dieser Stelle über wichtige Gesichtspunkte, die für Vertragsschluss und -abwicklung relevant sind.
CSW Assekuranz-
& Immobilien- Spezialisten GmbH
Geschäftsführerin: Claudia Simm-Weber
Karlsbader Str. 1 b
95448 Bayreuth
Tel: 0921 789600
Fax: 0921 7896021
impressum@csw-bayreuth.de
immobilien.csw-bayreuth.com
Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Informationen und Vertragsbedingungen; sie werden Bestandteil der jeweiligen Verträge.
CSW Maklervertrag
Hier können Sie den CSW Maklervertrag & Widerrufsbelehrung als PDF herunterladen.
Tätigkeit als Versicherungsmakler:
Wir beraten und betreuen unsere Kunden gemäß unseres mit den Kunden geschlossenen Maklervertrages. Die entsprechenden AGB´s sind dem Maklervertrag zu entnehmen.
Tätigkeit als Immobilienmakler und Hausverwalter:
Wir geben Ihnen als Kunde eine Möglichkeit bekannt, über ein Immobilienobjekt einen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrag abzuschließen.
Wenn es zu einem Nachweis oder einer Vermittlung einer Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages kommt, erhalten wir für unsere Leistung eine Provision in der vereinbarten Höhe. Der Hausverwaltervertrag wird einem fest vereinbarter Vergütung geschlossen.
Angaben zum Objekt
Alle von uns weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Verkäufer bzw. Vermieter bzw. von einem von ihm zur Erteilung der Information bevollmächtigten Dritten.
Wir geben diese Informationen lediglich weiter. Wir übernehmen trotz großer Sorgfalt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Objektinformationen keine Haftung.
Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
Alle Informationen über das Objekt einschließlich der Objektnachweise sind für Sie als Kunde bestimmt, nicht für Dritte. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche und vorherige Zustimmung nicht gestattet.
Verstoßen Sie gegen diese Verpflichtung und schließt so der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, einen Miet- bzw. Kaufvertrag über das Objekt ab, so haben Sie uns die vereinbarte Maklerprovision sowie die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer zu zahlen.
Doppeltätigkeit
Wir dürfen sowohl für den einen, als auch für den anderen Vertragsbeteiligten entgeltlich tätig werden.
Entstehung und Fälligkeit des Provisionsanspruches
a)
Unser Provisionsanspruch entsteht mit dem Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages (im Folgenden: Hauptvertrag) über das von uns benannte Vertragsobjekt aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung. Dabei genügt es, wenn unser Nachweis bzw. unsere Vermittlung mitursächlich für den Vertragsabschluss war.
b)
Unser Provisionsanspruch wird mit dem Abschluss des Hauptvertrages zur Zahlung fällig.
c)
Bei Abweichungen des abgeschlossenen Hauptvertrages vom zu vermakelnden Vertrag gilt Folgendes:
Falls Sie über die für Sie ausgeübte Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit vom Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfahren oder über das Objekt mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners einen Hauptvertrag abschließen oder das Objekt käuflich erwerben, anstatt es zu mieten, zu pachten oder umgekehrt, entsteht ein Honoraranspruch gegen Sie, wenn der wirtschaftliche Erfolg des abgeschlossenen Geschäfts dem des beabsichtigten Geschäfts entspricht.
d)
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Hauptvertrag nicht durch Sie selbst, sondern von einem Dritten, mit dem Sie in besonders enger persönlicher oder wirtschaftlicher Beziehung stehen. Dies sind beispielsweise Ehegatten, Kinder, Eltern und Schwiegereltern usw. Gleiches gilt für natürliche oder juristische Personen, die mit Ihnen wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich oder sonst vertraglich eng verflochten sind.
e)
Umstände, die lediglich die Leistungspflichten aus dem Hauptvertrag beseitigen, berühren unseren Provisionsanspruch nicht. Dies gilt etwa für die einvernehmliche Vertragsaufhebung des Hauptvertrages, die nachträgliche Unmöglichkeit, den Rücktritt einer Vertragspartei oder dessen Kündigung.
Provisionssätze
Die nachstehenden Provisionssätze werden vereinbart:
Zu den Provisionssätzen kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision.
Informationspflichten des Kunden
Sie sind als Auftraggeber verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Vertrages uns unverzüglich unter Angabe von Namen und Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners mitzuteilen, ob die Zuführung des Vertragspartners durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande kam. Wir sind ggf. auch berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
Wir haben Anspruch auf Überlassung einer Kopie oder Abschrift der Vertragsurkunde des Hauptvertrages. Zudem haben wir einen Anspruch auf Beisein am Termin der Vertragsunterzeichnung.
Ist Ihnen eine nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits bekannt, so haben Sie uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Anforderung auch, beispielsweise durch Vorlage des Vertrages, nachzuweisen.
Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln begrenzt.
Laufzeit und Beendigung des Vertrages
Der Vertrag läuft, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit.
Er ist, vorbehaltlich einer getroffenen abweichenden Vereinbarung, für beide Seiten jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar.
Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche sowie Gerichtsstand ist, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, Bayreuth.
Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Davon unberührt bleiben zum Schutz des Verbrauchers anzuwendende gesetzliche Bestimmungen, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Änderungen, Ergänzungen, Aufhebung oder sonstige abweichende Vereinbarungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der AGB davon im Übrigen nicht berührt.
Ist lediglich ein Teil einer in den AGB getroffenen Regelung unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam, so soll die unwirksame Bestimmung nach Bestimmung der Vertragsparteien durch eine solche ersetzt werden, die deren wirtschaftlichen Interessen möglichst nahe kommt und den vertraglichen Vereinbarungen im Übrigen nicht zuwider läuft.
Mehr zur Geschichte, dem Team und den Zielen der CSW Bayreuth finden Sie unter Über Uns.